Damit unser Verein weiterhin ein harmonisches, rechtssicheres und naturverbundenes Miteinander pflegt, erinnern wir an die verbindlichen Regelungen unserer Vereinssatzung sowie des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG).
Genehmigungspflicht für bauliche Veränderungen
Alle wesentlichen Veränderungen an der gepachteten Parzelle sind vorab dem Vorstand vorzulegen und dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung umgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Umbauten oder Erweiterungen an der Laube
- Veränderungen an befestigten Flächen, Wegen oder Einfriedungen
- Errichtung zusätzlicher baulicher Anlagen
Diese Vorgaben entsprechen den Grundsätzen des BKleingG, dass eine einheitliche, kleingärtnerische Nutzung sicherstellen soll.
Zelte und temporäre Aufbauten
Auch das Aufstellen von Zelten – unabhängig von Größe oder Dauer – ist genehmigungspflichtig. Der Grund: Zelte gelten als zusätzliche bauliche oder nutzungsrelevante Einrichtungen, die das Gesamtbild der Anlage beeinflussen können.
Pools und Wasserbecken
Das Aufstellen von Pools, Aufstellbecken oder größeren Wasserbehältern ist ebenfalls nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstands zulässig. Dies dient:
- der Sicherheit,
- dem Schutz der Parzellen und Nachbarflächen,
- sowie der Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung gemäß BKleingG.
📝 Warum diese Regeln wichtig sind
Unser Verein ist verpflichtet, die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes einzuhalten. Nur so können wir:
- den Status als Kleingartenanlage sichern,
- Konflikte vermeiden,
- und ein einheitliches, gepflegtes Erscheinungsbild gewährleisten.